„Geat nit, gib's nit!“
NEWS: RENTRI - DAS NEUE ELEKTRONISCHE ABFALLREGISTER
Ab 13. Februar 2025 werden die gewohnten Abfallformulare zum Entsorgen von Bauschutt nicht mehr angenommen!
Die neuen FIR-Modelle erhält man ausschließlich über das RENTRI-Portal. Die Registrierung für nicht meldepflichtigen Erzeuger erfolgt über den geschützten Bereich "Nicht eingetragene Abfallerzeuger" und ist kostenfrei.
Zudem ist die ALBO Eintragung in der Handelskammer für jeden der Bauschutt führt in der KAT 2 bis Pflicht, die Bereichsabkommen wurden aufgehoben.
WICHTIG: Jeder der Bauschutt bringt, braucht die neuen Formulare vom RENTRI-Portal und die Eintragung in der Handelskammer sonst können wir das Material nicht annehmen!
unsere Ermächtigungen:
Recyclinganlage: 5865 vom 10.04.2024 bis 31.07.2032
Operazioni di recupero mediante Comunicazione in "Procedura Semplificata" -
artt. 214 e 216 Decreto legislativo n. 152 del 2006 e s.m.i. e autorizzazione unica
Transporte: BZ00268 vom 01.04.2022 bis 01.04.2027